Das aktuelle Parteiprogramm.
Hier findest Du unser Parteiprogramm, welches zur Zeit weiter ausgearbeitet wird.
Demokratie?
Art. 1. Die Würde und das Menschenrecht.
Art 1
Soziales
Das Haus Deutschland spricht sich für ein höheres Mindesteinkommen aus. Für die Schaffung sozialer Gerechtigkeit und den Abbau von Kinder- und Altersarmut.
Abschaffung von Hartz IV, Anpassung der Renten und Erhöhung des Mindestlohnes auf 12,50 €.
Einführung der Grundrente von 1500€ netto.
Arbeitslosengeld II ist der komplette wirtschaftliche Striptease, für Viele ein entwürdigender Punkt und somit Sozialrassismus.
Leistungsberechtigung nach SGB II wird umgehend abgeschafft. Insbesondere auch angesichts der aussichtslosen Situation in Langzeitarbeitslosigkeit.
Soziales Sicherungseinkommen greift nach der unternehmerischen Arbeitslosenversicherung.
Dies soll ca. 1000€ pro Kopf betragen.
Bei Alleinverdienern in einer Familie kann ein dringender Mehrbedarf über das Solidargehalt Erziehung/Pflege gestaffelt werden.
Bemessungsgrundlage sind 3000 € Netto für eine dreiköpfige Familie. Für größere Familien stockt sich dieser Betrag jeweils um das Kindergeld des zweiten, dritten usw. Kindes auf.
Anspruchsberechtigte des sozialen Sicherungseinkommens werden zu Arbeiten auf kommunaler Ebene herangezogen aber nicht zu Befriedigung wirtschaftlicher Interessen. Dafür wird ein Punktesystem eingerichtet, wonach es Prämien geben kann. Es werden aber auch Arbeitsverweigerer erfasst, denen ohne Arbeitsunfähigkeitsnachweis im nächsten Bezug ersatzlos 300€ gestrichen werden.
Während Reha-Maßnahmen und bei maximal zwei Umschulungen wird das soziale Sicherungseinkommen, abzüglich des Nettoeinkommens, in Höhe 1500€ gewährt.
Wohnen ist Menschenrecht, welches nicht dem Markt überlassen werden darf. Das Haus Deutschland wird kommunalen-, gemeinnützigen und sozialen Wohnungsbau verbessern.
Anspruchsberechtigten des sozialen Sicherungseinkommen erhalten von der Kommune angemessenen Wohnraum zu Mietpreisen welche dem Mietspiegel der Region entsprechen. Ist dieser Wohnraum nicht verfügbar wird der Differenzbetrag zum Mietspiegel erstattet.
Wir führen ein Solidargehalt - Pflege, Erziehung ein. Bemessungsgrundlage ist das Durchschnittsnettoeinkommen der letzten 6 Monate aber max. 1500€.
Das Solidargehalt Erziehung kann bis zum vollendeten 12 Lebensjahr bezogen werden.
Das Solidargehalt Pflege bleibt unbefristet.
Bei häuslicher Pflege durch Angehörige werden im Rahmen des Solidargehalts Pflege folgende Budgets zur Verfügung: Pflegestufe I 250€, Pflegestufe II 500€, Pflegestufe III 750€ und die IV 1000€, das ganze Netto.
Kindergeld, BAFöG und BAB entfallen.
Dafür gibt es ein Grundeinkommen Kind in Höhe von 450€ pro Kind bis zum 14. Lebensjahr. Wir führen ein das Grundeinkommen Ausbildung, bis zum Ende der schulischen Ausbildung, sprich maximal Abitur von 600€. Bei Ausbildung und Studium beträgt der Betrag 1200€. 75% der Nettoausbildungsvergütung werden von diesem Grundeinkommen abgezogen, genauso von studentischen Nebenverdiensten und Stipendien. Studenten erhalten dieses Grundeinkommen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, maximal zwei Studiengänge.
Dieses Grundeinkommen wird nur an Kinder, Auszubildende und Studenten mit deutscher Staatsangehörigkeit und Hauptwohnsitz in Deutschland gezahlt. Ausnahmen im Rahmen diplomatischer Aufgaben oder die Beschäftigung in multinationalen Unternehmen bedürfen einer einfachen Sonderfallprüfung.
Das jetzige System gehört grundlegend verändert und zukunftsfähig gestaltet.
Art. 2. Recht auf freie Entfaltung und Unversehrtheit.
Art 2
Art. 3. Gleichberechtigung & Gleichstellung vor dem Gesetz
Art 3
Grundsätzliche Lohngleichheit für Mann und Frau bei gleicher Arbeit für Ost und West.
Art. 4. Glaubensfreiheit & Religionsausübung
Art 4
Die Freiheit des Glaubens muss, genauso wie das Recht auf freie Entfaltung, gewahrt bleiben.
Das Recht- und Wertesystem des Staates jedoch, muss unabhängig von einer bestimmten Religion sein.
Sonderregelungen religiösen Ursprungs dürfen nur in das Recht- & Wertesystem einfließen, wenn sie andere Religionen nicht beeinflussen.
Art. 5. Meinungs- und Pressefreiheit.
Art 5
ÖRR nicht Demokratisch
Art. 6. Schutz von Familien & Kinder
Art 6
Freie Kindergartenplätze für Kinder ab 3 Jahren. Kindergärten werden modernisiert und besser an die Bedürfnisse der Kinder angepasst. Stärkere individuelle Förderung durch kleinere Gruppen in den Kindergärten. Es werden mehr Erzieher und Erzieherinnen ausgebildet.
Die schulische Ausbildung zum Erzieher/in wird, wie andere Berufe auch, mit einer Ausbildungsvergütung unterstützt.
- Förderung der Geburten durch zusätzlichen Anreiz
- Stärkere Kooperation und Förderung von Betriebseigenen Kindertagesstätten.
- Durch das Mindesteinkommen, freie Kindergartenplätze sowie ein kostenloses Bildungssystem, vom Kindergarten bis zum Abitur, werden Familien mit Kindern finanziell unterstützt und gleichermaßen entlastet.
- Förderung von Kultur-, Freizeit- und Sportangeboten für Kinder und Jugendliche.
Wir sprechen uns für Mehrgenerationenfamilien unter einem Dach aus. Leben und lernen mit- und voneinander, zur Förderung der familiären Gemeinschaft und dem Verständnis füreinander.
Gender Mainstream und Frühsexualisierung sind umgehend zu stoppen!
Art. 7. Schulwesen
Art 7
Bildung heißt,
aus der Vergangenheit lernen,
die Gegenwart begreifen,
die Zukunft planen.
Unser bisheriges Bildungssystem ist einzig dem Zweck dienend, junge Menschen an das System anzupassen und so schnell wie möglich in vorgefertigte Arbeiten zu pressen.
Das Aussortieren der für das bestehende System Nutzlosen hat nicht zum Ziel, aufgeklärte und kritische Menschen heranreifen zu lassen, sondern vorgefertigte Wahrheiten alternativlos und ohne Widerspruch in ihren Köpfen zu verankern. Dabei werden Heranwachsende ganz im Sinne der herrschenden Ideologie zu egoistischen, rücksichtslosen Menschen herangezogen, die stets nur ihr eigenes Vorankommen im Blick haben. Das Kümmern um ihre Mitmenschen oder ihre Umwelt ist zweitrangig, es sei denn es dient dem eigenen Vorteil.
In einer zukunftsweisenden Gesellschaft soll Bildung den Zweck erfüllen, jeden
Menschen zu einer selbstbewussten, seine Mitmenschen und seine Umwelt respektierenden, kritisch denkenden Persönlichkeit heranwachsen zu lassen.
Das bestehende Kooperationsverbot zwischen den einzelnen Bundesländern gehört sofort abgeschafft.
Aus Schulpflicht wird Bildungspflicht. Jeder hier lebende hat das Recht und die Pflicht auf Bildung. Bildungspflicht bedeutet, dass Kinder nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten in verschiedenen Lehrmethoden unterrichtet werden können.
Bildung darf nicht von der finanziellen Situation, der Bildungspflichtigen abhängig sein.
Es wird die Aufgabe der Lehrenden sein, Schülern nicht nur die Grundfähigkeiten in den Bereichen Rechnen, Lesen und Schreiben beizubringen, sondern ihnen auch dabei zu helfen, ihre individuellen Stärken und Vorlieben herauszuarbeiten.
Kritisches Denken, respektvoller Umgang sowie ein gesundes Maß an Empathie sollen ebenfalls Grundinhalte in der Bildung sein.
Schule heißt lernen fürs Leben.
Für eine zukunftssichere Ausbildung, sollte auch wieder mehr Gewicht auf polytechnische Inhalte gelegt werden, eine Förderung von angewandter und praxisnaher Bildung und Ausbildung gilt es zu forcieren.
Traditionspflege und regionale Historie sollen ebenso vermittelt werden wie allgemein Kunst, Musik und Geschichte, dabei gilt es regionale soziale Besonderheiten herauszuarbeiten.
Bildung wird für alle frei zugänglich, ungeachtet der sozialen oder nationalen Herkunft.
Art. 8. Versammlungsfreiheit
Art 8
Art. 9. Vereine & Förderung
Art 9
Art. 10. Post- und Briefgeheimnis - Digitale Medien.
Art 10
Art. 11. Freizügigkeit im Bundesgebiet.
Art 11
Art. 12. Berufswahl- und Arbeitszwang.
Art 12
Art. 12a. Verteidigung & Sozialdienst.
Art 12a
Art. 13. Privatsphäre.
Art 13
Art. 14. Eigentum verpflichtet.
Art 14
Art. 15. Bodenschätze & Produktionsmittel.
Art 15
Art. 16. Staatsangehörigkeit.
Art 16
Art. 16a. Asylrecht
Art 16a
Art. 17. Recht auf Bitten & Beschwerden.
Art 17
Art. 17a. Wehrdienst.
Art 17a
Art. 18. Verwirkung der Grundrechte.
Art 18
Art. 19. Schutz der Grundrechte.
Art 19
Art. 20. Demokratie und Ordnung.
Art 20
Abschaffung des Zwei-Klassen-Gesundheitssystems.
Eine bundeseinheitliche Krankenversicherung mit -gleichen Leistungen für alle.
Natürliche Heilmethoden und Schulmedizin gehören gleichermaßen abgedeckt.
Jeder Bürger hat ein Recht auf schnellstmöglichen Zugang zu modernsten Heilmethoden.
Art. 20a. Schutz und Verantwortung künftiger Generationen.
Art 20a
- Rückkehr zur kleinbäuerlichen Landwirtschaft,
- Abschaffung der Massentierhaltung
- Gesetze für mehr Tierwohl.
Wir werden genmanipulierte Lebensmittel verbieten. Wir setzen uns für die Bewahrung der Umwelt ein und werden schrittweise auf ökologische, pestizid- und gentechnikfreie Landwirtschaft umstellen.
- Keine Patente auf Saatgut und Pflanzen.
- Schutz von altbewährtem Saatgut.
- Verbesserung der Kennzeichnungspflicht von Lebensmittelinhaltsstoffen.
- Schutz der Bienen
Wirtschaftlicher Schaden durch exportierte Lebensmittel in andere Länder wird aufgedeckt und eingestellt. Deutschland muss sich vorraggig in der EU für faire Handelsbeziehungen mit Afrika einsetzen.
Die Prohibition von Hanf als Nutz- und Heilpflanze wird aufgehoben. Die Anbaukriterien für deutsche Bauern werden vereinfacht. Vergabekriterien für deutsche Unternehmen werden überarbeitet.