Aufruf an ALLE Selbstständigen, Kleinstunternehmer und Mittelständler
Holt Euch und Euren Angestellten was Euch zusteht! Rechtliche Grundlage für die von den Exekutivorganen getroffenen Maßnahmen, bildet das Infektionsschutzgesetz. Dessen Anwendung keinerlei parlamentarische Kontrolle enthält.
Die einzige Regelung erfolgt juristisch. Die getroffenen Verordnungen beruhen auf §28 Abs.1 IfsG. Diese sind von ihrer Art und Weise her nicht geeignet, für die ganze Bevölkerung angewendet zu werden, sondern nur für Einzelpersonen oder kleinere Gruppen. Durch die Splittung der Verantwortlichkeiten bis runter zu den Landratsämtern, Städten und Gemeinden, werden die Einschränkungen im Einzelnen nur für begrenzte Gruppen verhängt. Sprich einen Landkreis, eine Stadt usw., um dem Gesetz genüge zu leisten. Dies tun aber alle entsprechenden Behörden im ganzen Land zeitgleich, damit erreicht man die flächendeckende Wirkung.
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