Unsere gesetzlichen Grundlagen schreiben eine demokratische Grundordnung vor.
Dabei sind sich die meisten gar nicht bewusst, wie Demokratie oder im Speziellen repräsentative Demokratie überhaupt aussehen.
Ein paar Grundlagen:
Der Aufbau eines demokratischen Staates.
Das Fundament bildet das Staatsvolk, welches in seinem definierten Staatsgebiet den Souverän darstellt. Dazu gehören alle dort lebenden Menschen, denen auf Antrag oder von Geburtswegen her die Staatsbürgerschaft zusteht oder zuerkannt wurde.
Sie wählen ab der Volljährigkeit unabhängig von Rang und Stand in freier und geheimer Wahl ihre Repräsentanten/Parlamentarier auf allen Ebenen (Kommunal-, Landes- und Bundesebene). Diese bilden die erste tragende Säule der Demokratie, die Legislative.
Denen und nur denen obliegt die Gesetzgebung. Sie bringen Gesetzentwürfe ein und verabschieden diese als Gesetz, wenn in der Legislative Mehrheiten dafür gefunden werden. Ihre Aufgabe ist es ebenfalls auf allen Ebenen die Vorsitzenden der Exekutive zu wählen. Das heißt Bundeskanzler, Ministerpräsidenten und Landräte.
Kommen wir zur zweiten Säule, die Exekutive.
Von der Legislative gewählten Personen bestimmen ihre Minister frei und unabhängig, welche die Fachgebiete leiten. Der Auftrag der Staatsführung ist einzig die Einhaltung und Ausführung der Gesetze sicherzustellen, welche vorher durch die Legislative beschlossen wurden. Weiter obliegt ihr die Leitung von Staatsverwaltung, Polizei und Militär. Um dies zu bewerkstelligen, können sie ergänzend zu Gesetzen Verordnungen erlassen, oder bei nicht vorhandener Rechtssicherheit in einem Thema, die Legislative auffordern diese in bestimmten Fällen wiederherzustellen oder erstmalig herzustellen. Die Staatsführung bewegt sich ausschließlich im Rahmen des geltenden Rechts, ist aber ansonsten frei und unabhängig. Sie repräsentiert die politische Führung des Staates nach außen.
Als Drittes haben wir die Judikative.
Sie verkörpert den Rechtsstaat. Durch freie und unabhängige Richter muss sie die Einhaltung der Gesetze überwachen und bei Rechtsbruch die Verantwortlichen in ihre Schranken verweisen oder notfalls Abstrafen. Des Weiteren entscheidet sie bei Rechtsstreitigkeiten und hat über die Gesetzeskonformität von Verordnungen und Gesetzen zu befinden. Sie kann ebenfalls die Legislative hinzurufen, um in bestimmten Fällen Rechtssicherheit herzustellen.
Eine Grundregel dieser Säule ist: „Vor dem Gesetz ist jeder gleich, unabhängig von Rang und Namen.“
Weiterhin gelten hier das Neutralitätsgebot und eine unabdingbare Bindung an das Gesetz.
Nun die Publikative als vierte und letzte Stütze.
Sie steht für die Öffentlichkeit und beinhaltet vornehmlich die Aufgabe, dass Staatsvolk über alles zu informieren. Durch freie und unabhängige Medien, durch Parteien die für die politische Meinungsbildung ihre Vorstellungen und Meinungen als Interessengemeinschaft publizieren, durch Demonstrationen, Veranstaltungen oder öffentliche Diskussionen und Bürgersprechstunden, welche auf Probleme aufmerksam machen. Den Medien kommt hier ein besonderer Auftrag zuteil. Das Aufdecken von Systemfehlern in den anderen drei Gewalten.
Die Pressefreiheit wurde geschaffen, um den Medien bei dieser Aufgabe Unabhängigkeit zu gewähren.
Fassen wir zusammen:
Staatsvolk und Staatsgebiet bilden das Fundament, auf denen die vier Säulen der Demokratie frei stehen. Sie müssen völlig unabhängig voneinander agieren, um eine demokratische Staatsführung zu bilden.
Fundament und Säulen tragen das politische System „Repräsentative Demokratie“ als Dach.
Wie bei einem Haus schützt das Dach alles Darunterliegende vor Gefahren.
Drei-Elemente-Lehre aus dem Völkerrecht:
Ein Staat besteht aus Staatsgebiet, Staatsvolk und einer Staatsführung, das alles Verbindende, das politische System ist.
Bevor wir jetzt zum Istzustand unseres politischen Systems kommen, möchten wir noch ein paar grundlegende Fakten herausstellen.
Parlamentarier - ist in seiner Entscheidung frei und unabhängig und nur dem Souverän gegenüber verpflichtet, er ist KEIN Angestellter der Regierung.
Gewaltenteilung - unabhängig voneinander agierende Gewalten sind ein unabdingbarer Grundsatz der Demokratie.
Regierung – ist ein Begriff, der einer Demokratie nicht gerecht wird, da es von regis, dem lat. Wort „König / Herrscher“ abgeleitet. Der Souverän ist das Volk, nicht die Regierung.
Wie ist derzeit die „repräsentative Demokratie“ in Deutschland beschaffen?
Einfache Frage, einfache Antwort.
Wir haben gar keine repräsentative Demokratie.
Wieso sind wir dieser Auffassung?
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Die Gewaltenteilung ist nicht vorhanden.
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Die Judikative und die Publikative zu weiten Teilen, sind nicht unabhängig.
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Die Exekutive steuert die Legislative.
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Die Parlamentarier unterliegen dem Fraktionszwang.
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Der Auftrag des Souverän, tritt hinter die Interessen der die Parteien finanzierenden Kapitaleigner zurück.
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Alle Kontrollorgane werden durch die Exekutive und die Parteispitzen gelenkt, daraus folgt: „Wo kein Kläger da kein Richter.“
Gehen wir etwas in die Tiefe.
Zu erstens: Die Exekutive hat sich im gesetzlichen Rahmen zu bewegen, welchen die Legislative vorgegeben hat. Derzeit reicht diese Staatsführung aber einen Gesetzentwurf nach dem anderen ein, und erweitert immer mehr ihren Hoheitsanspruch. Dies ist möglich da Spitzen der Staatsführung und die Spitzen der Fraktionsführung in den meisten Fällen auch die Parteispitze darstellen. Dies ist im demokratischen Sinne eine fatale Verkettung von Ämtern und Mandaten.
Zu zweitens: Weiter führt sich dies durch das von der Staatsführung geleitete Innenministerium, welches die Richter im höchsten Organ der Judikative, dem Bundesverfassungsgericht, bestimmt. Die Kontrollorgane der Publikative werden mehrheitlich von Mitgliedern der Staatsführung gestellt, nicht staatliche Teile der Publikative sind Eigentum oder finanziell abhängig von den Parteien und den Kapitaleignern.
Zu drittens: In den vorhergehenden Punkten wird die Verkettung mehr als deutlich was die weitere Ausführung der Punkte 3.-6., obsolet macht. Deshalb sprechen wir nur noch einzelne ergänzende Fakten im fortlaufenden an.
Wir werden das ÄNDERN.
Eine repräsentative Demokratie bedingt eine strikte Trennung von Amt und Mandat, ein unter Strafe Stellen von Fraktionszwang, sowie vor allem eine nur dem Gesetz verpflichtete Judikative. Die Justiz hat sich an das Neutralitätsgebot zu halten. Für Polizei und Staatsanwaltschaft gilt dasselbe. Rechtsbeugung oder gar Bruch gehört unter Strafe gestellt (es gibt keine Immunität). Genauso Amtsanmaßung und Unterlassung wider besseren Wissen. Der Bundespräsident, ist der höchste Vertreter des Volkes und muss deshalb auch vom Souverän direkt gewählt werden.
Ministerien müssen von Fachleuten oder Fachgremien geführt werden und nicht zum politischen Zahlungsmittel im Geschäft um die Macht verkommen.
Lobbyismus ist so nur noch schwer möglich, weil viel mehr Parlamentarier, Minister und Staatssekretäre gekauft werden müssten und nicht nur einzelne Parteispitzen. Zudem wäre es dann klare Korruption und es würden beide bestraft, der Korrupte und der Kapitaleigner.
Unser Weg, der demokratische Weg.
Demokratie. Made in Germany.